Grundsätzlich gilt, dass die Patientin volljährig ist, damit ein solcher operativer Eingriff stattfinden kann. Eine Schamlippenverkleinerung bei Minderjährigen ist nur möglich, wenn dies aus medizinischen Gründen der Weiterentwicklung des Intimbereichs oder aus physischen Gründen und dem damit verbundenen Leidensdruck unbedingt erforderlich ist. Hierfür ist die Einwilligung der Eltern sowie ausführliche Gespräche und Untersuchungen mit dem behandelnden Gynäkologen zwingend erforderlich.